Lerntutoren

  1. Die Treffen finden nachmittags in der Schule statt.
  2. Pünktliches, regelmäßiges Erscheinen ist Pflicht.
  3. Sollte der Nachhilfeschüler erkranken, muss dem Tutor rechtzeitig Bescheid
    gegeben werden, sodass der Tutor nicht unnötig in der Schule bleiben muss.
    Geschieht dies nicht, muss die Stunde trotzdem bezahlt werden. Wenn im Gegenzug der Tutor unentschuldigt fehlt, muss er die nächste Unterrichtsstunde ohne Bezahlung halten.
  4. Wenn möglich, gibt der Nachhilfeschüler dem Tutor spätestens einen Tag vorher Bescheid, bei welchen Themenbereichen er Schwierigkeiten hat, damit sich der Tutor vorbereiten kann.
  5. Der Nachhilfeschüler folgt den Anweisungen des Tutors, der Tutor verpflichtet sich, mit dem Schüler zu üben.
  6. Die Bezahlung findet in der Nachmittagsstunde statt. Diese kostet 10 Euro pro 45 Minuten.

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StR (RS) i. K. Philipp Niedermeier E-Mail